Zahlreiche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts des Landratsamts Würzburg nahmen an der Veranstaltung zum aktuellen Sachstand zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 teil. (Foto: Matthias Ernst)
Ganztagsanspruch: Betreuung bis zu acht Stunden täglich
Der gesetzliche Anspruch sieht vor, dass alle Grundschulkinder an fünf Tagen in der Woche – also montags bis freitags – eine ganztägige Betreuung von bis zu acht Stunden erhalten können. Auch in den Ferienzeiten muss das Angebot bestehen bleiben, wobei maximal 20 Werktage, also keine Feiertage, als Schließzeit erlaubt sind. „Das ist eine gewaltige Aufgabe für die Kommunen. Klar ist aber auch, dass ab 2026 nicht jedes Kind eine öffentliche Betreuung auch braucht“, betonte Jungbauer. Er machte deutlich: Die Umsetzung sollte in seinen Augen interkommunal erfolgen. „Gerade für die Ferienzeiten bieten sich gemeindeübergreifende Kooperationen im Landkreis an.“
Ausbau bis Ende 2029 – hohe Förderquote
Für den notwendigen Ausbau der Schulgebäude für Ganztagsangebote oder die Schaffung geeigneter Räumlichkeiten können die Kommunen verschiedene Fördermittel erlangen. „Bund und Land übernehmen gemeinsam einen Großteil der Kosten. Je neugeschaffenem Platz gibt es vom Freistaat zusätzlich zu den regulären Förderungen bis zu 7.500 Euro für die Einrichtung und Ausstattung“, so Jungbauer. Er berichtet weiter, dass nun auch erreicht werden konnte, dass die Fördermittel bis Ende 2029 verlängert wurden.
Ein wichtiger Punkt, den Jungbauer klarstellte: Die Finanzierung der baulichen Maßnahmen liegt bei den öffentlichen Haushalten – nicht bei den Eltern. Allerdings müssen Familien sich je nach Ganztagsangebot an den Betreuungskosten ihrer Kinder beteiligen. „Bei der Mittagsbetreuung und dem Hort fallen Eigenanteile an, bei der Offenen Ganztagsbetreuung ist dies kostenfrei. Die Kosten der Ferienbetreuung sind unabhängig der Betreuungsangebote jedoch von den Eltern zu tragen“, so Jungbauer.
Verschiedene Betreuungsangebote nach der Schule sind im Landkreis etabliert, die stetig steigenden Teilnahmequoten zeigen einen Bedarf und zeugen von den Anstrengungen der Kommunen beim Ausbau. „Für die ab 1. August 2026 rechtlich verpflichtenden Ferienangebote sind jedoch noch einige Fragen offen. Es laufen auf Bundes- und Landesebene daher noch Diskussionen und Abstimmungen beispielsweise dazu, welche Angebote künftig den Rechtsanspruch erfüllen. Politisches Ziel ist, dass auch Angebote der freien Jugendarbeit künftig als solche gelten“, so Jungbauer. Er appellierte aber auch an den Pragmatismus und die Kreativität vor Ort. „Etablierte bestehende Ferienangebote zeigen, dass diese Betreuungszeiten schaffen, auch ohne einen Rechtsanspruch. Gemeinsame Aufgabe aller politischer Verantwortlichen ist es nun, dass diese auch nach 2026 bestehen bleiben und Ansprüche erfüllen“, so Jungbauer.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamts des Landratsamts Würzburg berichteten von den Ergebnissen der umfangreichen Bestandserhebungen für Ganztags- und Ferienangebote, welche diese durchgeführt haben. Sie lobten jedoch ausdrücklich den bisherigen Einsatz vieler Gemeinden im Landkreis und man sieht große Chancen und Synergien bei der interkommunalen Zusammenarbeit beim weiteren Ausbau. „Ich danke, dass das Jugendamt hierbei weiter steuernd begleiten wird“, so Jungbauer.
Appell zur Zusammenarbeit
Deutliche Kritik äußerten mehrere Bürgermeister an der Rolle des Bundes, der den Rechtsanspruch beschlossen habe, ohne für eine vollständige Finanzierung zu sorgen. Umso wichtiger sei ein enger Schulterschluss vor Ort. Jungbauers Appell lautete daher: „Denkt das Rad weiterhin nicht alleine – vernetzt euch! Es muss nicht jede Gemeinde jede Ferienwoche abdecken. Der Rechtsrahmen ermöglicht ausdrücklich die interkommunale Zusammenarbeit, diesen sollten wir nun pragmatisch ausfüllen“, so Jungbauer.